fremd = wenn die Sache nicht im Miteigentum des Täters steht
beweglich
Wegnahme
Bruch fremden
= Entzug der unmittelbaren Sachherrschaft gegen oder ohne den Willen des Opfers
Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereignenen Gewahrsams
(P) Gewahrsamsenklave
= T befindet sich mit der Sache noch im Herrschaftsbereich des Eigentümers, aber bildet eien Gewahrsamsenklave, auf die der Eigentümer keinen direkten Zugriff hat
Beispiel:
T steckt sich im Supermarkt eine Flasche Wein in seinen Rucksack.